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03.12.2024
03.12.2024
23373 SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Personalvertretung muss sich nicht auf Webinar vertrösten lassen

04.03.2024Personalvertretung muss sich nicht auf Webinar vertrösten lassenBetriebsräte haben nach dem Betriebs­ver­fas­sungs­gesetz (BetrVG) Anspruch auf für die Betriebs­rats­arbeit erfor­der­liche Schulungen. Deren Kosten hat der Arbeit­geber zu tragen. Davon können Übernachtungs‐ und Verpfle­gungs­kosten für ein auswär­tiges Präsenz­se­minar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungs­träger ein inhalts­gleiches Webinar anbietet.So hat das Bundes­ar­beits­ge­richt entschieden und in einer kurzen Presse­mit­teilung veröffentlicht.Inhalts­ver­zeichnisDer Arbeit­geber ist nach dem Betriebs­ver­fas­sungs­gesetz dazu verpflichtet, die Betriebs­rats­mit­glieder für ihre Tätigkeit für den Betriebsrat zeitlich freizu­stellen und das Entgelt ...Weiterlesen auf www.ihr-arbeitsrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.ihr-arbeitsrecht.de
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