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21.11.2024
21.11.2024
10239 Oberlandesgericht Thüringen

Pflicht des Vermieters zur Abstandszahlung wegen vorzeitiger Vertragsauflösung geht nicht auf Erwerber der Immobilie über

22.01.2020Hat sich ein Vermieter im Gegenzug zur vorzeitigen Auflösung eines Mietvertrags zu einer Abstandszahlung verpflichtet, so geht diese Pflicht nicht auf den Erwerber der Immobilie über. Die Regelung "Kauf bricht nicht Miete" gemäß § 566 BGB kommt nicht zur Anwendung. Dies hat das Thüringer Oberlandesgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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