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21.11.2024
21.11.2024
11033 Verwaltungsgericht Mainz

Pflicht zum Tragen von Masken in Rheinland-Pfalz derzeit rechtmäßig

29.04.2020Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass die Pflicht zur Tragung einer "Mund-Nasen-Bedeckung" beim Einkaufen und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs nach der aktuellen rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungs­verordnung vom 24. April 2020 unter Berücksichtigung der Grundrechte jedes Einzelnen derzeit als gerechtfertigt anzusehen ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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