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21.11.2024
21.11.2024
18024 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Polemische und überspitzte Äußerungen eines Evolutionsbiologen zur „Ehe für alle“ nicht strafbar

09.03.2022Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung erfolgt unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes einer Äußerung. Die in einem auf einem Onlineportal veröffentlichten Interview eines Evolutionsbiologen getätigten Äußerungen zur vom Bundestag beschlossenen Ehe für alle und einem möglichen Adoptionsrecht für gleich­geschlechtliche Ehen, die sowohl tatsächliche als auch wertende Bestandteile enthalten, lassen sich nicht voneinander trennen, ohne dass der Sinn der Äußerung verfälscht wird. Die Äußerung ist im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung anzusehen. Mit der Bezugnahme auf „lesbische Frauen“ oder „homosexuelle Männer“ wird eine unüberschaubare Gruppe angesprochen, so ...Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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