wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.11.2024
21.11.2024
14559 Verwaltungsgericht Neustadt

Polizist versetzt sich bei tätlichem Angriff selbst in den Dienst: Dienstunfall muss anerkannt werden

06.04.2021Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat der Klage eines Polizeibeamten stattgegeben und das beklagte Land Rheinland-Pfalz verpflichtet, einen Dienstunfall anzuerkennen, nachdem sich der Beamte selbst "in den Dienst versetzt" hatte.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Polizist_versetzt_sich_bei_taetlichem_Angriff_selbst_in_den_Dienst_Dienstunfall_muss_anerkannt