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21.11.2024
21.11.2024
10355 Oberlandesgericht Hamm

Powerbank und Ladekabel sind keine elektronischen Geräte im Sinne der Straßen­verkehrs­ordnung

06.02.2020Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass eine sogenannte "Powerbank" und ein Ladekabel nicht als elektronische Geräte im Sinne der Straßen­verkehrs­ordnung angesehen werden können.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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