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21.11.2024
21.11.2024
18971 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Private Krankenversicherung muss bei inoperablem Tumor nach gescheiterter Chemotherapie Kosten einer Alternativtherapie tragen

22.07.2022Die dendritische Zelltherapie stellt eine Heilbehandlung im Sinne der Krankheits­kosten­bedingungen (MB/KK 2009) der privaten Kranken­versicherungen dar. Führt eine schulmedizinische Erstlinientherapie (hier: Chemotherapie) bei einer lebenszerstörend und unheilbar an einem Tumor erkrankten Person nicht zum gewünschten Behandlungserfolg, muss sich die versicherte Person nicht auf eine Zweitlinientherapie mit prognostisch noch geringerer Wirksamkeit verweisen lassen. Sie kann vielmehr unmittelbar Übernahme der Kosten einer neuartigen wissenschaftlich fundierten Alternativtherapie verlangen, wenn diese im Zeitpunkt der Behandlung die nicht ganz entfernte Aussicht begründet, einen über die palliative Standardtherapie hinausreichenden Erfolg zu ...Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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