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21.11.2024
21.11.2024
22416 Oberlandesgericht Düsseldorf

Private Krankenversicherung muss die Kosten für die Versorgung mit Medizinal-Cannabis nicht übernehmen

22.11.2023Private Krankenversicherer müssen Versicherten mit Glas­knochen­krankheit nicht eine Behandlung mit Medizinal-Cannabis bezahlen. Nach den bisherigen Erkenntnissen sei nicht feststellbar, dass das Cannabis geeignet ist, durch die Erkrankung verursachte Schmerzen zu lindern, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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