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03.04.2025
03.04.2025
25631 Amtsgericht Sigmaringen

Privatgutachten kann im Vaterschafts­anfechtungs­verfahren verwertet werden

03.03.2025Im Rahmen eines Vaterschafts­anfechtungs­verfahrens kann ein Privatgutachten verwertet werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Beteiligten des Gutachtens identisch sind mit den Beteiligten des Anfechtungs­verfahrens. Dies hat das Amtsgericht Sigmaringen entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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