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19.04.2025
19.04.2025
25709 Kanzlei am Südstern

Professorin im Fokus: Arbeitsgericht Bonn urteilt in Plagiatsfall

08.01.2025Am 24. April 2024 entschied das Arbeitsgericht Bonn (Az.: 2 Ca 345/23) über die Klage einer Professorin der Universität Bonn, die gegen ihre Kündigung wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorging. Der Fall wirft interessante Fragen zur Einhaltung der wissenschaftlichen Redlichkeit und den Konsequenzen bei Verstößen auf.Die Klägerin, eine Politikwis­senschaftlerin, war seit 2021 als Universitäts­professorin an der Universität Bonn tätig. Ihr wissenschaftliches Werk umfasst zahlreiche Publikationen. Die Universität Bonn kündigte ihr Arbeitsverhältnis zum 31. März 2023 mit der Begründung, dass die Professorin in drei ihrer Publikationen gegen die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis verstoßen habe, indem sie an mehreren Stellen ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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