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27.12.2024
27.12.2024
25112 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Psychiaterin unterschreibt Rezepte für an ihre Patienten verordnete Medikamente nicht und soll rund 700.000 € als Schadenersatz leisten: Sozialgericht Dortmund 18-09-2024

24.12.2024Der Arzt muss seine Leistungen persönlich erbringen und deshalb auch Rezepte für verordnete Medikamente eigenhändig unterschreiben. Er darf dafür keine Stempel oder Paraphen (Namenskürzel) verwenden. Andernfalls muss er den Krankenkassen die Kosten der verordneten Medikamente zurückzahlen. Im vorliegenden Fall bestätigte das Sozialgericht Dortmund eine Schadenser­satzforderung der Prüfungssstelle für Ärzte gegen eine alteingesessene Psychiaterin von über 700.000 € (Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 18.9.2024 - S 16 KA 3/24). Da die Psychiaterin angab, aus gesundheitlichen Gründen einen Unterschrif­tenstempel verwendet zu haben und weil der Betrag des Arzneikos­tenregresses sehr hoch ist, ist die Entscheidung kritisch zu diskutieren.Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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