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02.07.2024
02.07.2024
23831 Kanzlei Wrase

QR-Code oder Link genügen für Einbeziehen von AGB

08.06.2024Wenn ein Unternehmen in einem Onlineangebot oder auf seiner Homepage mit einem Link oder einem QR-Code auf seine Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) verweist, genügt dies für deren wirksamen Einbezug in einen Vertrag. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Lübeck hervor (LG Lübeck, Urteil vom 07.12.2023, Az. 14 S 19/23). Grundsätzlich müssen Anbieter in Verträgen oder… ᐅQR-Code oder Link genügen für Einbeziehen von AGBDer Beitrag QR-Code oder Link genügen für Einbeziehen von AGB erschien zuerst auf Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & Markenrecht, Datenschutz - Kanzlei Hamburg.Weiterlesen auf www.lawst.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.lawst.de
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