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21.11.2024
21.11.2024
10248 Oberverwaltungsgericht Niedersachsen

Radfahrer kann nicht gegen Einführung von Schutzstreifen für Radfahrer klagen

23.01.2020Ein Radfahrer kann nicht gegen die Einführung von Schutzstreifen für Radfahrer klagen. Da der Schutzstreifen kein Ge- oder Verbot für Radfahrer beinhaltet, wird der Radfahrer nicht in seinen Rechten verletzt und es fehlt insoweit an der Klagebefugnis. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Niedersachsen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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