wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.11.2024
21.11.2024
11244 Oberlandesgericht Celle

Radfahrer muss zu geparkten Pkw mindestens 50 cm Abstand halten

15.05.2020Ein Radfahrer muss zu geparkten Pkw grundsätzlich einen Abstand von mindestens 50 cm einhalten. Der Seitenabstand kann aber je nach der Straßenbereite variieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Radfahrer_muss_zu_geparkten_Pkw_mindestens_50_cm_Abstand_halten