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21.11.2024
21.11.2024
24879 Amtsgericht Berlin-Köpenick

Recht zur fristlosen Kündigung bei Bezeichnung einer Mitarbeiterin der Vermieterin als "dreckige Hure" und "dreckige Schlampe"

05.11.2024Wird eine Mitarbeiterin der Vermieterin von einem Mieter wiederholt als "dreckige Hure" und "dreckige Schlampe" bezeichnet und ihr zudem der Tod gewünscht, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnis. Eine vorherige Abmahnung ist dann nicht erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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