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14.11.2024
14.11.2024
24925 Kanzlei am Südstern

Rechtliche Folgen indirekter Identifizierung in sozialen Medien

25.09.2024Am 23. April 2024 entschied das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 4 W 213/24) in einem interessanten Fall zur Erkennbarkeit von Personen in sozialen Medien und zum Rechtsschutz­bedürfnis bei Unterlassungs­anträgen. Der Beschluss befasst sich mit den Äußerungen zweier TikTok-Nutzer und den darauf folgenden rechtlichen Auseinander­setzungen. Diese Entscheidung wirft wichtige Fragen zum Umgang mit Äußerungen in sozialen Medien und dem Schutz des Persönlich­keitsrechts auf.Der Fall betrifft zwei TikTok-Nutzer, die beide unter Pseudonymen agieren. Der Antragsteller, bekannt als „Mr.K…“, und die Antragsgegnerin, die unter dem Namen „A…“ auftritt, hatten bereits in der Vergangenheit Auseinander­setzungen. Diese führten im Januar 2024 zu ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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