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02.04.2025
02.04.2025
25537 Kanzlei am Südstern

Rechtliche Grenzen der Tierhaltung: Haltung eines Hahns in Wohngebiet

23.12.2024In einem aktuellen Fall hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 8. April 2024 eine Entscheidung getroffen, die das Halten eines Hahns in einem allgemeinen Wohngebiet betrifft (Az.: 4 L 2878/23). Der Beschluss wirft ein interessantes Licht auf die Frage, inwieweit Tierhaltung in Wohngebieten zulässig ist und welche Lärmbelästigungen für Anwohner zumutbar sind – erfahren Sie mehr in diesem Blogartikel der Kanzlei am Südstern aus Berlin.Der Fall beginnt in einem zentral gelegenen Wohngebiet in Nordrhein-Westfalen, in dem die Eigentümer eines Grundstücks einen Hahn namens „Bigfoot“ hielten. Das Grundstück war Teil eines allgemeinen Wohngebiets mit kleinen Parzellen. Schon bald nach der Anschaffung des Hahns 2019 kam es zu Beschwerden von ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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