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08.09.2024
08.09.2024
24250 Landgericht Lübeck

"Rechts vor links" gilt nicht bei abgesenkten Bordstein

24.07.2024Fährt ein Autofahrer über einen abgesenkten Bordstein auf eine Straße, muss er Vorfahrt gewähren. Die Grundregel „rechts vor links“ gilt nicht. Kommt es zum Unfall, gilt der Einfahrende als Unfallverursacher und muss zahlen. So auch in einem Fall vor dem Landgericht Lübeck.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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