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08.09.2024
08.09.2024
24232 Oberverwaltungsgericht Münster

Rechtskräftiger Schlussbescheid über NRW-Soforthilfen bleibt bestehen

18.07.2024Ein Handwerksbetrieb aus Werne, der im Frühjahr 2020 Corona-Soforthilfen NRW erhalten, später seinen tatsächlichen Liquiditätsengpass zurückgemeldet und einen entsprechenden Schlussbescheid über eine (Teil)-Rückzahlung bekommen, hiergegen aber keine Klage erhoben hatte, hat keinen Anspruch auf Wiederaufgreifen seines Verfahrens. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden und die Berufung der Betriebsinhaberin gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen nicht zugelassen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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