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21.11.2024
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11307 Landgericht Frankenthal

Rechts­schutz­versicherung greift nicht für Klage gegen "Heiratsschwindler"

27.05.2020Nach einer aktuellen Entscheidung der für Versicherungsrecht zuständigen 3. Zivilkammer muss eine Rechts­schutz­versicherung die Prozesskosten nicht übernehmen, wenn ein sog. Heirats- oder Beziehungs­schwindler auf Schadensersatz verklagt werden soll.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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