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16.09.2024
16.09.2024
24375 Taher

Rechtstipp: Was tun bei einer Strafanzeige wegen Vergewaltigung in Hamburg?

13.08.2024Vergewaltigung: Eine schwerwiegende Straftat nach § 177 StGBVergewaltigung gehört zu den schwerwiegendsten Straftaten im deutschen Strafrecht. Laut § 177 StGB droht eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 15 Jahren. Diese Schwere zeigt, wie ernst der Gesetzgeber solche Delikte nimmt. Daher ist es unerlässlich, sich umgehend rechtliche Unterstützung zu sichern, wenn Sie einer solchen Tat beschuldigt werden.In Hamburg gibt es viele Anwälte, doch nicht jeder verfügt über die nötige Spezialisierung im Strafrecht. Bei einem Vorwurf wie Vergewaltigung benötigen Sie eine Anwältin, die tiefes Wissen im Strafrecht besitzt und über umfassende Erfahrung mit solchen Fällen verfügt. Eine auf Strafrecht ...Weiterlesen auf kanzlei-taher.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-taher.de
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