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16.09.2024
16.09.2024
24513 Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Regelmäßig kein erneutes Asylverfahren in Deutschland nach Schutzgewährung in Griechenland

04.09.2024Der Hessische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass jedenfalls männlichen anerkannten Schutzberechtigten, die allein nach Griechenland zurückkehren und jung, gesund und arbeitsfähig sind, dort keine menschen­rechtswidrige Behandlung durch systemische Schwachstellen im griechischen Aufnahmesystem droht. Damit haben sie keinen Anspruch auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens in Deutschland. Etwas anderes soll gegebenenfalls für solche Personen gelten, bei denen individuelle Besonderheiten vorliegen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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