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18.12.2024
18.12.2024
25075 Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt

Regelmäßiger Aufenthalt in einer Wohnimmobilie spricht für Zweitwohnsitz

17.12.2024Der regelmäßige Aufenthalt in einer Wohnimmobilie spricht dafür, dass es sich um einen Zweitwohnsitz im Sinne von § 7 Abs. 2 BGB handelt. Der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse kann an mehreren Orten sein. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Sachsen-Anhalt entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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