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21.11.2024
21.11.2024
24462 Verwaltungsgericht Köln

Regeln der Bundesnetzagentur für 5G-Auktion waren rechtswidrig

27.08.2024Die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und die Bundesnetzagentur zur Neubescheidung verpflichtet.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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