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21.11.2024
21.11.2024
15987 Oberlandesgericht Dresden

Regelung der Erwartungen, Wünsche oder Rechte der Eltern nicht Zweck des Wechselmodells

20.07.2021Es ist nicht Zweck des Wechselmodells, die Erwartungen, Wünsche oder Rechte der Eltern zu regeln. Entscheidend für das Ob der Regelung des Wechselmodells ist das Kindeswohl. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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