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21.11.2024
21.11.2024
12829 Verwaltungsgericht Köln

Regelung zur Identitäts­überprüfung bei Prepaid-SIM-Karten teilweise rechtswidrig

03.12.2020Die Regelung der Bundesnetzagentur, wonach u. a. beim Verkauf von Prepaid-Karten durch einen Vertriebspartner der Mobilfunkanbieter sich eine Personal­ausweis­kopie zusenden lassen und die Nutzerdaten selbst nochmals überprüfen muss, ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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