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13.03.2025
13.03.2025
25499 Bundesgerichtshof

Reisender hat keinen Anspruch auf Auskunft über die für die Höhe der Entschädigung maßgeblichen Umstände

13.03.2025Ein Reiseveranstalter ist zwar gemäß § 651 h Abs. 3 Satz 3 BGB auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der geltend gemachten Entschädigung zu begründen. Daraus ergibt sich jedoch kein Anspruch des Reisenden auf Auskunft über die für die Höhe der Entschädigung maßgeblichen Umstände. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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