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16.09.2024
16.09.2024
24330 Amtsgericht Aschaffenburg

Reiseveranstalter muss sich bei Stornierung des Rückfluges durch Fluggesellschaft um Ersatzbeförderung kümmern

05.08.2024Storniert die Fluggesellschaft den Rückflug, so muss sich der Reiseveranstalter um eine Ersatzbeförderung seiner Reisenden kümmern. Verweigert er dies, so können die Reisenden einen Ersatzflug buchen und die dadurch entstandenen Kosten vom Reiseveranstalter ersetzt verlangen. Dies hat das Amtsgericht Aschaffenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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