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03.12.2024
03.12.2024
24240 Oberlandesgericht Stuttgart

Reiseveranstalter und Tourguide haften nicht für durch Selbstgefährdung verursachten tödlichen Motorradunfall

19.07.2024Verunglückt bei einer Motorradtour einer der Teilnehmer tödlich, weil er zu schnell fährt, so haftet dafür weder der Reiseveranstalter noch der Tourguide. Es fehlt insofern der haftungsbegründende Zusammenhang. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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