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08.09.2024
08.09.2024
23935 Hessisches Landessozialgericht

Reitlehrerin ohne eigene Pferde ist abhängig beschäftigt

24.06.2024Ein Reitverein muss für von ihm angebotenen Reitunterricht Sozial­versicherungs­beiträge zahlen, wenn der Unterricht im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung erbracht wird. Hierfür spricht, wenn die Reitlehrerin die vereinseigenen Pferde sowie die Reithalle unentgeltlich nutzen kann und sie kein unternehmerisches Risiko trägt. Dies entschied das Hessische Landes­sozial­gerichts.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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