wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.11.2024
21.11.2024
22263 Urlaub vom Vorjahr

Rest­­urlaub: Ver­­fällt Rest­­urlaub am Jahres­­ende?

25.10.2023Wer das ganze Jahr über viel am Arbeiten war und daher teilweise oder gar nicht dazu gekommen ist, seinen Urlaub zu nehmen, der kann sich am Ende des Jahres fragen, ob der Resturlaub verfällt oder ob er ihn behalten darf. Die Frage ist durchaus berechtigt. Denn einerseits ist die Gewährung von Urlaub zur Erholung des Arbeitnehmers ein hohes Gut im Arbeitsrecht. Daher ist der Verfall von Urlaub durchaus fraglich. Andererseits kann der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran haben, dass ein Arbeitnehmer nicht zu viel ungenutzten Urlaub anhäuft und dann mit einem Schlag für vielleicht zwei Monate weg ist. Daher lautet die berechtigte Frage, verfällt Resturlaub am Jahresende?Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
www.refrago.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Rest_urlaub_Ver_faellt_Rest_urlaub_am_Jahres_ende