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23.11.2024
23.11.2024
12050 Verwaltungsgericht Leipzig

Rückkehrer aus einem Corona-Risikogebiet: Keine zusätzliche Arztbescheinigung zur Symptomfreiheit neben negativem Corona-Test erforderlich

24.08.2020Für Rückkehrer aus einem Risikogebiet ist nach § 3 Abs. 2 der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung ein weiteres Zeugnis eines Hausarztes zur Systemfreiheit von "Corona" neben dem ärztlichen Befund, dass eine molekular­biologische Testung negativ war, nicht erforderlich. Dies hat das Verwaltungsgericht Leipzig entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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