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21.11.2024
21.11.2024
17297 Amtsgericht Koblenz

Rücknahme eines Einspruchs gegen Strafbefehl wegen Fahrerfluchts begründet kein Schuldeingeständnis

29.11.2021Die Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort stellt kein Schuldeingeständnis dar. Die Haft­pflicht­versicherung kann daher den Versicherungsschutz wegen der Einspruchsrücknahme nicht ablehnen. Dies hat das Amtsgericht Koblenz entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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