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21.11.2024
21.11.2024
24699 Landgericht Frankfurt am Main

Sanitärbetrieb haftet nicht für Waschbären unter dem Dach

30.09.2024Eine Waschbärfamilie nistete sich im Dach eines Wohnhauses ein. Der Hauseigentümer will den Schaden von der Sanitärfirma ersetzt haben, doch das Landgericht Frankfurt wies seine Klage ab.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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