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17.03.2025
17.03.2025
25523 Landgericht Darmstadt

Schadensersatz des Vermieters wegen Verletzung der Räumungs- und Rückgabepflicht setzt grundsätzlich Fristsetzung voraus

17.03.2025Der Schadens­ersatz­anspruch des Vermieters wegen Verletzung der Räumungs- und Rückgabepflicht durch den Mieter setzt gemäß § 281 BGB grundsätzlich eine Fristsetzung voraus. Dem Mieter muss die Möglichkeit geboten werden, die Räumung und Rückgabe selber vorzunehmen. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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