wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.11.2024
21.11.2024
9504 SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Rechtsanwälte vom Kurfürstendamm

Scheidung in Berlin, wenn beide Ehepartner im Ausland z.B. Mexiko leben?

11.06.2019Scheidung in Berlin, wenn beide Ehepartner im Ausland z.B. Mexiko leben?Wo die Scheidung eingereicht werden kann, richtet sich in den meisten Fällen danach, wo die Ehepartner ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn beide Ehepartner in Deutschland leben (z.B. in Berlin), so kann das Scheidungsverfahren unproblematisch vor dem örtlich zuständigen Familiengericht in Berlin geschieden werden – unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Ehepartner.Wenn einer der Ehepartner Deutscher ist, kann das Scheidungsverfahren darüber hinaus sogar dann in Deutschland durchgeführt werden, wenn beide Ehegatten gar nicht in Deutschland, sondern außerhalb der Europäischen Union leben. Dies regelt § 98 FamFG. Leben also die Ehepartner einer binationalen Ehe, von denen ...Weiterlesen auf www.scheidungsanwalt-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.scheidungsanwalt-berlin.de
www.scheidungsanwalt-berlin.de mehr von www.scheidungsanwalt-berlin.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Scheidung_in_Berlin_wenn_beide_Ehepartner_im_Ausland_z_B_Mexiko_leben