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21.11.2024
21.11.2024
23842 Landgericht Lübeck

Schmerzensgeld für Polizeibeamte, die im Dienst verletzt werden

11.06.2024In einem Urteil hat das Landgericht Lübeck klargestellt, dass Polizeibeamte für Verletzungen, die sie im Dienst durch einen körperlichen Angriff auf ihre Person erlitten haben, ein Schmerzensgeld einfordern können. Hierfür können sie den Schädiger selbst und direkt zivilrechtlich in Anspruch nehmen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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