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21.11.2024
21.11.2024
10178 Verwaltungsgericht Karlsruhe

Schüsse auf Haustauben können Widerruf von Waffenbesitzkarten rechtfertigen

14.01.2020Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass bei einem Waffenbesitzer, der in einem Wohngebiet auf Tauben schießt, die Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit widerrufen und der Jagdschein für ungültig erklärt werden darf.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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