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21.11.2024
21.11.2024
17507 Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Schuss­waffen­gebrauch der Polizei: Von Polizei Angeschossener kann nur bei Verstoß gegen das Übermaßverbot Schmerzensgeld erhalten

03.01.2022Wird jemand durch einen von einem Polizeibeamten abgegebenen Schuss verletzt, so muss der Verletzte beweisen, dass die Polizei durch die Abgabe des Schusses das „Übermaßverbot“ verletzt hat, wenn die Polizei zur Ausübung unmittelbaren Zwangs (Einwirkung auf Personen mittels körperlicher Gewalt, Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt oder Waffen) berechtigt war. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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