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08.09.2024
08.09.2024
19028 Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Schwarzbauten auf Rader Insel müssen beseitigt werden

02.08.2022Die vornehmlich als Wochenendhäuser und ohne Genehmigung gebauten Hütten auf der Rader Insel müssen beseitigt werden, weil der dieser Verpflichtung zugrundeliegende Vertrag zwischen dem Kläger und Eigentümer der betroffenen bebauten Parzellen und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde wirksam ist. Das hat Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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