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16.09.2024
16.09.2024
24358 Bundesgerichtshof

Schwarzgeldabrede bei Grundstückskauf führt regelmäßig nicht zur Unwirksamkeit des Grund­stücks­kauf­vertrags

09.08.2024Wird bei einem Grundstückskauf der Kaufpreis niedriger beurkundet als mündlich vereinbart, um Steuern zu hinterziehen, so führt dies regelmäßig nicht zur Unwirksamkeit des Grund­stücks­kauf­vertrags. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Steuer­hinterziehungs­absicht alleiniger oder hauptsächlicher Zweck des Vertrags ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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