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26.02.2025
26.02.2025
25390 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Schwerbehindertes Kind erhält 720.000 Euro Schmerzensgeld für Geburtsschaden

26.02.2025Eine mit eineiigen Zwillingen schwangere Hochrisikopatientin darf ausschließlich in einer Klinik behandelt werden, die auch über eine neonatologische Intensivstation verfügt. Ihre andauernde Behandlung in einer Geburtsklinik ohne Möglichkeit der jederzeitigen notfallmäßigen intensiven medizinischen Versorgung der Neugeborenen, ist grob fehlerhaft. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in seiner Entscheidung bestätigt, dass dem schwerstbehinderten Kind der Schwangeren ein Schmerzensgeld in Höhe von 720.000,00 € zusteht.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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