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31.03.2025
31.03.2025
25590 Taher

Sexsomnia im Strafrecht: BGH hebt Urteil gegen Ex-Staatsanwalt auf

26.03.2025Sexsomnia als Verteidigungs­strategie im StrafrechtDas Landgericht Lübeck hatte den Angeklagten Anfang 2024 zu sieben Jahren Haft verurteilt. Laut Anklage missbrauchte er 2021 seinen 13-jährigen Sohn. Der Mann erklärte, er habe unter Sexsomnia gelitten – einer seltenen Schlafstörung, bei der Betroffene im Schlaf sexuelle Handlungen ausführen, ohne es zu merken. Er betonte, dass ihm die Tat nicht bewusst gewesen sei.Der BGH bemängelte insbesondere die Bewertung einer Schlüsselaussage. Die damalige Partnerin des Angeklagten, ebenfalls Juristin, schilderte, dass er auch bei ihr im Schlaf sexuelle Handlungen vorgenommen habe. Diese Aussage stütze die These einer eingeschränkten Schuldfähigkeit. Laut BGH habe das Landgericht die Aussage dieser Zeugin ...Weiterlesen auf kanzlei-taher.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-taher.de
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