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25.04.2025
25.04.2025
25750 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Sonderbedarfs­zulassungsantrag - Zulassungsgremien müssen Versorgungslage genau prüfen: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 19-02-2025

23.04.2025Bei einem Antrag eines Arztes auf Erteilung einer Sonderbedarfs­zulassung haben die Zulassungsgremien zwar einen Beurteilungs­spielraum, müssen aber den Fall und insbesondere die Versogungslage ausreichend ermitteln. Dabei müssen sie insbesondere den versorgenden Einzugsbereich der Praxis genau ermitteln und die tatsächliche Versorgungslage feststellen. Dazu müssen die Zulassungsgremien systematisch und strukturiert die Auslastung der fachgleichen Praxen ermitteln und deren Patientenfallzahlen analysieren und auch zwischenzeitliche, neuere Erkenntnisse berücksichtigen. Tun sie dies nicht, so wird der einen Sonderbedarf ablehenende Bescheid aufgehoben und das Gremium muss erneut entscheiden (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom ...Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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