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21.11.2024
21.11.2024
18046 Verwaltungsgericht Osnabrück

Sperrstunden­regelung in der 25. Infektions­schutz­rechtlichen Allgemeinverfügung der Stadt Osnabrück rechtswidrig

14.03.2022Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat festgestellt, dass die Sperrstunden­regelung von 23:00 bis 6.00 Uhr in Ziffer 2) der „25. Infektions­schutz­rechtlichen Allgemeinverfügung der Stadt Osnabrück zur Bekämpfung der Atemwegserkrankung Covid-19 durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Stadt Osnabrück“ vom 21. Oktober 2020 rechtswidrig war.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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