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21.11.2024
21.11.2024
24490 Kanzlei Schmalenberg

Sperrzeit durch Aufhebungsvertrag

31.08.2024Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann für den Arbeitnehmende verschiedene gravierende sozialrechtliche Folgen haben, die sich unmittelbar auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken. Es droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages für die Dauer von bis zu 12 Wochen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch zu einem Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld kommen. Damit verbunden ist auch die Anrechnung eines Teils der Abfindung auf das Arbeitslosengeld. Dies bestimmt sich nach den Regeln der §§ 158 SGB III ff.Wegen der schlimmen Folgen bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages raten wir dringend, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vor Unterschrift des Aufhebungsvertrages aufzusuchen. Nur durch einen ...Weiterlesen auf www.sos-arbeitsrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.sos-arbeitsrecht.de
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