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19.02.2025
19.02.2025
25328 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Spitzenkandidatin des „Bündnis Sahra Wagenknecht“ bleibt von der Teilnahme an der „Wahlarena 2025“ ausgeschlossen

14.02.2025Der WDR ist nicht verpflichtet, die Spitzenkandidatin der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) zu der Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ einzuladen, die am 17.02.2025 um 21.15 Uhr im Fernsehprogramm „Das Erste" ausgestrahlt werden soll. Das hat das Oberverwal­tungsgericht entschieden und damit den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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