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21.11.2024
21.11.2024
20647 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Stadt muss Verlegungskosten für einen Hubschrauber­lande­platz wegen Kita-Bau bezahlen

12.05.2023Verpflichtet sich die Stadt zur Übernahme der Finanzierungskosten für den Bau einer Kindertagesstätte inklusive der Mehrkosten des Bauvorhabens, die sich u.a. aus behördlichen Anforderungen ergeben, gehören Kosten zur Verlegung eines mit dem Bauvorhaben aus Sicherheitsgründen nicht kompatiblen Hubschrauber­lande­platzes zu derartigen Mehrkosten und damit zu den Gesamt­finanzierungs­kosten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat bestätigt, dass der Stadt Lich kein Rückzahlungs­anspruch bereits übernommener Finanzierungskosten gegen die Beklagte wegen der geforderten Umlegung des auf dem Gelände der Beklagten befindlichen Hubschrauber­lande­platzes zum Betrieb der Kindertagesstätte zusteht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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