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21.11.2024
21.11.2024
18709 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Standardmäßige Erhebung der Postanschrift bei IFG-Antrag über „fragdenstaat.de“ unzulässig

20.06.2022Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) darf nicht standardmäßig die Angabe der Postanschrift des Antragstellers verlangen, der über die Internetplattform „fragdenstaat.de“ einen Antrag auf Informationszugang nach dem Informations­freiheits­gesetz (IFG) stellt. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden und die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln geändert.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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