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08.09.2024
08.09.2024
24222 Kanzlei Nussmann

Standgebühren für ein vom privaten Parkplatz ( zB Rewe Markt ) abgeschleppten PKW müssen nicht immer gezahlt werden

06.06.2024Das OLG Dresden hatte entschieden, dass der Halter des abgeschleppten PKW  grundsätzlich keine Standgebühren zahlen muss. Der Anwalt für Verkehrsrecht erläutert , dies sieht der BGH anders und hat in seinem Urteil vom 17. November 2023 entschieden, dass zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs grundsätzlich auch die …Standgebühren für ein vom privaten Parkplatz ( zB Rewe Markt ) abgeschleppten PKW müssen nicht immer gezahlt werden Weiterlesen »Der Beitrag Standgebühren für ein vom privaten Parkplatz ( zB Rewe Markt ) abgeschleppten PKW müssen nicht immer gezahlt werden erschien zuerst auf Kanzlei Nussmann.Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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